BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Rosendahl

14.02.2012 Antrag Wirtschaftswege

Winfried Weber

Waldweg 25

48720 Rosendahl - Holtwick

02566-1887

E-mail: Weber-Rosendahl@web.de

 

Rosendahl, den 14.02.2012   

 

Betreff: Wirtschaftswegesatzung

 

Sehr geehrte Ratskolleginnen- und kollegen,

 

die Fraktion der „GRÜNEN“

stellt den Antrag, eine Refinanzierung der Unterhalts und Herstellungskosten von Wirtschaftswegen sicher zu stellen.

Möglichkeit A:

Gründung eines Wirtschaftswegverbandes Rosendahl

Besonderheit: Wirtschaftswegemanagement außerhalb der kommunalen Verantwortung (evtl. Andockung an Wasser und Bodenverband).

Die Einflussnahme der Kommune wird über das Stimmrecht gesteuert.

Der Unterhaltungsaufwand der einzelnen Wege richtet sich nach einer zu entwickelnden Einstufung.

Einstufungsansatz:

1.   Wirtschaftswege, mit Verbindungsfunktion (Buslinien)

2.   Wirtschaftswege, mit Erschließungsfunktion für Hofanlagen und Wohnhäuser

3.   Wirtschaftswege, die lediglich der Erschließung landwirtschaftlicher oder sonstiger Flächen dienen.

Der Zweckverband hat die Möglichkeit, die Aufgabe über Beiträge zu finanzieren.

Die Gemeinde Rosendahl muss sich je nach öffentlichem Interesse mit Anteilsätzen an den Kosten beteiligen.

Unter NKF/ kaufmännischen Gesichtspunkten ist min. die jährliche Abschreibung der Wirtschaftswege eine Orientierung für das Finanzierungsvolumen.

 

Möglichkeit B:

Finanzierung über einen definierten Aufschlag zur Grundsteuer A

Rechtliches Problem: Urteil des OVG Rheinland Pfalz – 6A21/81 vom 25.05.82, das die rechtliche Zulässigkeit einer Grundsteuererhöhung zur Finanzierung von Feld- und Waldwegen vor einer Beitragserhebung nach KAG in Zweifel zieht .

Unter NKF/ kaufmännischen Gesichtspunkten ist auch hier min. die jährliche Abschreibung der Wirtschaftswege eine Orientierung für die Festlegung des Aufschlages.

Die hiermit erzielten Mehreinnahmen unterliegen keiner haushaltsrechtlichen Zweckbindung. Hier sind gesonderte Reglungen notwendig, um eine Zweckbindung sicher zustellen.

 

Möglichkeit C:

Finanzierung nach KAG über eine Wirtschaftswegesatzung

Wirtschaftswegesatzung mit dem Ziel, eine vertretbare Verteilung der Kosten für die Herstellung und Instandhaltung aller Wirtschaftswege zu schaffen.

Dazu sollen alle Eigentümer von landwirtschaftlichen Flächen oder Flächen im Außenbereich mit einem jährlich zu entrichtenden Beitrag eingebunden werden.

Dabei bleibt unberücksichtigt, in welchem Maße der Eigentümer Nutzen an der Vorhaltung der Wege hat.

Die Bewirtschaftung erfolgt über eine Klassifizierung der Wege. Neue Wege werden entsprechend eingeordnet.

Zur Abdeckung der Nutzung durch Dritte wird ein gemeindlicher Anteil gemäß Klassifizierung festgeschrieben. Der Gemeindeanteil wird bei jeder Maßnahme in Anrechnung gebracht. Die Gemeinde ist vom jährlichen Beitrag freigestellt.

Die vereinnahmten Gelder werden zweckgebunden für die Erstellung und Bewirtschaftung von Wirtschaftswegen eingesetzt.

 

Der jährliche Beitrag für das Jahr 2012 wird mit 10€/ha angesetzt.

Aus dem Beitrag entsteht kein Anspruch auf Maßnahmen. Diese werden im Rahmen der Haushaltsplanung festgelegt und müssen vom Rat verabschiedet werden.

Die Haushaltsplanung ist entsprechend anzupassen. 
Mit freundlichen Grüßen

 Winfried WeberFraktionsvorsitzender

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