BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ortsverband Rosendahl

16.09.2014 Antrag wg. Änderungen bestehender Bebauungspläne

Winfried Weber

Waldweg 25

48720 Rosendahl - Holtwick

02566-1887

E-mail: Weber-Rosendahl@remove-this.web.de

 

Rosendahl, den 16.09.2014   

 

Betreff: Antrag an den Rat der Gemeinde Rosendahl  - Änderungen bestehender Bebauungspläne

 

 

Werte Ratskolleginnen und Kollegen,

die bauliche Verdichtung von Ortlagen zur Vermeidung eines weiteren Flächenverbrauches ist nicht nur Landesziel sondern auch Ziel der Gemeinde Rosendahl.

Auf großen Grundstücken wird von Bürgern verstärkt eine Hinterbebauung, die dem Gemeindeziel entspricht, beantragt.

Genehmigungen erteilt der Kreis jedoch grundsätzlich nur, wenn der betroffene Bereich einen Bebauungsplan hat.

Es gibt noch eine ganze Reihe von geeigneten Ortslagen ohne Bebauungsplan.

 

Aktuelle Fälle haben gezeigt, dass im Rahmen der Überplanung relevanter Flächen Kosten entstehen, die wir durch fehlende Grundlagen nicht fair weitergeben können.

 

Beispiel: Bürger stellt Antrag auf Hinterbebauung, Gemeinde will den gesamten relevanten Bereich mit einer Vielzahl von Grundstücken überplanen. Der Kreis fordert Lärmschutzgutachten – es entstehen Kosten.

 

Es wäre aus unserer Sicht nicht fair, dem Antragsteller alleine die Kosten für das Gutachten aufzuerlegen, insbesondere, wenn das Ergebnis des Gutachtens das Bauvorhaben auch noch zunichte machen würde, nicht aber die Möglichkeiten auf anderen, eingebunden Grundstücken.

 

Wir halten es aber sehr wohl für angemessen, wenn die Kosten, die bei der Überplanung entstehen, über einen Satzungsbeschluss anteilig an die betroffenen Grundstücksbesitzer im Falle der Nutzung der zusätzlichen baulichen Möglichkeiten weitergegeben werden können.

Wir wünschen uns hier eine saubere, transparente Lösung, die es nicht dem Zufall oder dem Verhandlungsgeschick Einzelner überlässt, ob und welche Kosten jeweils übernommen werden.

 

Wir beantragen, dass die Verwaltung einen diesbezüglichen  Satzungsentwurf entwickelt, den wir in den Gremien und im Rat abschließend beraten.

Dabei wäre auch zu prüfen, wie per Satzung klar zu regeln wäre, entstehende Kosten bei Änderungen bestehender Bebauungspläne, auf die Nutznießer umzulegen.

 

Wir bitten um Unterstützung unseres Antrages – Danke!

 

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Weber

Fraktionsvorsitzender



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