03.08.2018 Nichtanwendung der KAG im Flurbereinigungsverfahren Darfeld

 

Winfried Weber

Waldweg 25

48720 Rosendahl - Holtwick

02566-1887

E-mail: Weber-Rosendahl@web.de.de

Rosendahl, den 03.08.2018

 

LESERBRIEF

 

Petitionsantrag zur Flurbereinigung Darfeld

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Leserbrief bezieht sich auf die AZ-Veröffentlichung zu meinem Petitionsantrag in Sachen Flurbereinigung Darfeld - ich bitte um zeitnahe Veröffentlichung - Danke!

 

Nichtanwendung der KAG im Flurbereinigungsverfahren Darfeld

 

Warum ein langwieriges Petitionsverfahren? wäre klagen nicht einfacher, wird sich der ein oder andere bei der AZ-Veröffentlichung zum Petitionsantrag gedacht haben. Der Einwand gegen die Übernahme des 20 % Eigenanteils durch die Gemeinde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist durch Schreiben des Landrats vom 26.04.2018 nach der

vorrangegangenen Stellungnahme der Gemeinde und im Rahmen der abschließenden Prüfung abgewiesen worden. Die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 05.10.2017 ist damit festgestellt - so der Bürgermeister in einer Info an die Ratsmitglieder.

 

Diese Aussage ist aus Sicht der Grünen nicht richtig - nur ein Gericht könnte letztendlich die Rechtmäßigkeit feststellen- also klagen - aber sooo einfach ist das nicht! Die Grüne Fraktion könnte nur geltend machen, in eigenen Rechten als Fraktion verletzt zu sein. Unsere Mitwirkungsrechte sind die Rechte auf Abstimmung, Bildung von

Ausschüssen etc. Ein organschaftliches Recht, das der Rat nur rechtmäßige Beschlüsse fasst, gibt es aber nicht. Damit gibt es für die "Grüne Fraktion" keinen Ansatzpunkt, hier eine rechtliche Überprüfung

im Klagewege zu erreichen - eigentlich nicht zu verstehen.

 

Unser lieber Landrat sieht ja kein Problem, er vertritt die Auffassung, dass nach Sinn und Zweck der Vorschrift nur die Aufwendungen abzurechnen sind, die der Gemeinde bei der Erstellung der Straßen und Wege entstehen, wenn sie diese selbst herstellt.

Da die Straßen hier durch die Flurbereinigungsverfahren nicht von der Gemeinde geschaffen werden, sondern als Vorhabenträger durch die Flurbereinigungsbehörde konnten diese Kosten nicht abgerechnet werden. Normalerweise ist es ja auch so, dass die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren die Kosten für alles tragen - enorme Zuschüsse von verschiedenen Stellen (kennt man in der

Landwirtschaft) halten den Kostenbeitrag pro ha aber eh schon in Grenzen.

 

In Darfeld spielt man allerdings "Wünsch dir was", einige Brücken sind durch die großen Maschinen nicht mehr durchfahrbar, also müssen andere Wege entsprechend ausgebaut werden. Und die lieben Freunde von der Bezirksregierung wollen unbedingt den Kostenbeitrag der Teilnehmer pro ha unter 100,-€ halten - einfach mal so festgesetzt.

 

Bei dem Darfelder-Wunschkonzert reicht allerdings dann das Geld nicht - Bürgermeister und die liebe Ratsmehrheit richten das dann - 2,7 Mio. aus der Steuerkasse - geschenkt!

 

Dies ist eine absolut freiwillige Leistung - Ei drüber- wenn da nicht das KAG wäre! Man muss schon etwas "Bauernschläue" haben um die Argumentation des Landrates zu begreifen - die Grünen sind nicht so schlau, halten aber ganz viel von Gerechtigkeit.

 

Und hartnäckig sind wir auch - mal schauen was der Petitionsausschuss dazu meint.

Antrag an den Petitionsausschuss des Landtags NRW